Schulausfall, Hitzefrei, Schließtage – können Eltern sich freistellen lassen?

Wenn Schulkinder zum Beispiel Hitzefrei bekommen oder eine Lehrerfortbildung ansteht, stehen viele berufstätige Eltern vor der Frage, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. Für eine kurzfristig erforderliche Betreuung können Arbeitnehmer in vielen Fällen vom Chef freigestellt werden. Denn in Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB gibt es eine Regelung, nach der Arbeitnehmer frei zu stellen sind, wenn sie ihre Arbeitsleistungen aus persönlichen Gründen kurzzeitig nicht erbringen können. Eine Voraussetzung für eine solche Freistellung sei allerdings, dass der Schulausfall so kurzfristig erfolgt, das betroffene Eltern die Betreuung nicht anderweitig organisieren können und es auch sonst keine Möglichkeit zur Betreuung gibt. Außerdem können Arbeitgeber laut Fachanwälten die Regelung in Arbeit oder Tarif Vertrag ausschließen. Dann müsste der Arbeitnehmer Urlaub oder Freizeitausgleich nehmen, wenn das möglich ist.

Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Ferienbetreuung ein wichtiges Thema.

Wohin mit meinem Kind, wenn ich arbeiten muss und die Kinderbetreuungseinrichtungen Ferien machen? Bei kaum einem reicht der Jahresurlaub aus, um die betreuungsfreie Zeit abzudecken. Auch 2016 müssen Eltern schulpflichtiger Kinder wieder bis zu 100 Tage, also rund 14 Wochen Ferienzeit überbrücken. Heute können immer weniger Eltern mit einer Unterstützung durch die Großeltern rechnen, da diese oft selbst berufstätig sind oder nicht in der Nähe wohnen.

Hier sind die Unternehmen gefragt. Mitarbeiter, die den Kopf voll mit privaten Problemen haben, können keine volle Leistung bringen oder fallen ganz aus. Da ist es rein betriebswirtschaftlich gesehen besser rechtzeitig die Zeichen zu erkennen und mit kleinen Mitteln entscheidendes zu bewegen.

Möglichkeiten berufstätige Eltern zu unterstützen gibt es viele.

Hier eine kleine Auswahl:

  • sammeln Sie (vielleicht durch einen Praktikanten) alle Angebote, die Vereine, Kommunen etc. in Ihrer Gegend bieten und stellen Sie diese List den Eltern zur Verfügung. Kostet nicht viel, lässt sich leicht aktualisieren und bietet doch so viel Unterstützung.
  • Einrichtung eines Eltern Kind Zimmers für Notfälle
  • Schaffung von Spielmöglichkeiten im Freien
  • Zeitkonten, Telearbeit oder flexible Arbeitszeiten für die Schulferien anbieten
  • Eine professionelle Kinderbetreuung für die Ferien engagieren
  • oder ein älteres Mitarbeiter Kind zur Betreuung der Kinder im Rahmen eines Ferienprogramms
  • Für die Kinder der Mitarbeiter feste Plätze bei den Ferienangeboten externer Anbieter buchen
  • Die Ferienangebote der Stadt, des Landkreises etc. zusammenstellen – damit spart der Arbeitgeber den Eltern lange Sucherei etc., dies kann man auch um die Erfahrungen der letzten Jahre ergänzen

Das Angebot einer betrieblich unterstützten Ferienbetreuung erhöht die Motivation, verstärkt die Bindung ans Unternehmen und verbessert bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spürbar die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben. So haben Ihre Fachkräfte den Kopf wieder frei für ihre Aufgaben im Unternehmen.

Zuschuss zur Kinderbetreuung

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihr Personal bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Für Firmenangehörige ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung. Firmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, entlasten mit diesem Zuschuss Ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurück kehren.

Einen Überblick über die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungskostenzuschuss nach §3 Nr. 33 EStG finden Sie auf Mittelstand und Familie:

Kinderbetreuungskostenzuschuss.pdf (0.2 MB)

 

Ihre Vorteile einer betrieblich unterstützten Ferienbetreuung:

  • Sie verbessern die Mitarbeiterbindung
  • Sie zeigen Wertschätzung
  • Sie unterstützen die individuelle Förderung
  • Sie verbessern die Motivation
  • Sie geben sich ein Alleinstellungsmerkmal als Arbeitgeber
  • Sie reduzieren Fluktuationskosten

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