AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Trainingsmaßnahmen der Soulution Coaching Silke Mekat (Firmenseminare, Offene Seminare)

 

  • 1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Silke Mekat (nachfolgend Trainer genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

  • 2. Leistungen des Trainers

2.1 Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

 

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.

 

2.3 Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.

 

  • 3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.

 

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

 

3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

 

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.

3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

 

3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert nach Aufwand berechnet.

 

3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

Stornobedingungen

Der Auftrageber hat ein Stornorecht zu folgenden Bedingungen. Die Stornoerklärung hat uns per Brief oder E-Mail zuzugehen (für die Fristen ist der Eingang bei uns maßgeblich):

  • bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 40 % der vereinbarten Kursgebühr sowie bereits entstandene Kosten
  • bei Rücktritt bis von 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden Stornierungsgebühren in Höhe von 50% der Kursgebühren zuzüglich MwSt. sowie bereits entstandene Kosten erhoben.
  • bei Rücktritt von 14 Tagen bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden Stornierungsgebühren in Höhe von 75 % der Kursgebühren zuzüglich MwSt. sowie bereits entstandene Kosten erhoben.

Umbuchungsgebühren:

  • Bei Umbuchungen bis spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden Umbuchungsgebühren von 25% der Kursgebühren zuzüglich MwSt. sowie bereits entstandene Kosten erhoben.
    Bei Umbuchungen von 15 Tagen bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden Umbuchungsgebühren von 40% der Kursgebühren zuzüglich MwSt. sowie bereits entstandene Kosten erhoben.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

  • 4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.

 

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

 

4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

 

4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

 

4.5 Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

 

4.6 Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.

 

4.7 Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

 

 

4.9 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 2 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 1 Monat vorher 75% und bis zu 10 Tagen vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trainers. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching und Beratungstätigkeiten der Soulution Coaching Silke Mekat

 

  • 1 Art des Beratungsvertrages und sein Umfang

Die von der Unternehmensberatung abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Unternehmensberatung weder zugesagt noch erbracht.

 

  • 2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt

Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.

 

  • 3 Ausführung der Beratungstätigkeit

Die Unternehmensberatung führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

 

  • 4 Honoraranspruch
  1. Die Unternehmensberatung hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
  2. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die Unternehmensberatung gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
  3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Unternehmensberatung einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.
  4. Die Unternehmensberatung kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Unternehmensberatung
    berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
  5. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit der Unternehmensberatung

 

  • 5 Unrichtigkeit und Fehler
  1. Die Unternehmensberatung ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Unternehmensberatung unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
  2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der Unternehmensberatung zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der Unternehmensberatung.

 

 

  • 6 Haftung
  1. Die Unternehmensberatung und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen (siehe auch § 9).
  2. Unsere Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist begrenzt auf die Höhe des Honorars. Darüber hinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen, Ansprüche müssen binnen 2 Kalenderwochen nach bekannt werden des Verstoßes geltend gemacht werden. Danach sollen sie ausgeschlossen sein. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlichen höheren Schadensrisikos ist die Soulution Coaching Silke Mekat verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei die Soulution Coaching Silke Mekat ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.       Gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Unternehmensberatung. Gegenüber Unternehmern haftet die Unternehmensberatung bei leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (§ 1 dieser AGB) bereitet die Unternehmensberatung lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die Unternehmensberatung nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.

 

  • 7 Urheberrecht
  1. Die Unternehmensberatung behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der Unternehmensberatung, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der Unternehmensberatung, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der Unternehmensberatung an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der Unternehmensberatung dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
  3. Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Unternehmensberatung zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Unternehmensberatung zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

 

  • 8 Verschwiegenheitspflicht

Die Unternehmensberatung ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

 

  • 9 Zusatzberater

Die Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die Unternehmensberatung auch keine Haftung für Arbeiten der o.g. Personen.

 

  • 10 Informationsweitergabe

Der Auftraggeber ist zur Zugänglichmachung aller zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf der Unternehmensberatung Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.

 

  • 11 Terminabsage

Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine zwei Wochentage vorher oder kurzfristiger ab, so hat die Unternehmensberatung Anspruch auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.

 

  • 12 Kündigung
  1. Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die Unternehmensberatung Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die Unternehmensberatung aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
  2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Unternehmensberatung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

  • 13 Rechtsanwendung und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmensberatung.

 

  • 14 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

 

  • 15 Sonstiges

 

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Unternehmensberatung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt, Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzten.

Die Soulution Coaching Silke Mekat ist berechtigt Unternehmen bei denen Leistungen erbracht worden sind, auch unentgeltliche, als Referenzen anzugeben. Sollte dies nicht erwünscht sein ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von der Soulution Coaching Silke Mekat, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

 

  • 18 Geltung der AGB

Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.

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