Sind Kopfhörer im Büro erlaubt?

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Am Arbeitsplatz sind wir ganz unterschiedlichen Geräuschen ausgesetzt, mal mehr, mal weniger laut. Dieser Lärm kann sich negativ auf die Psyche auswirken und dadurch langfristig die Gesundheit beeinträchtigen.

Das Gesetz bietet aber Schutz.

Denn der Arbeitgeber ist gemäß Paragraph 618 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, seine Arbeitnehmer bestmöglich vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. In Bezug auf dem Arbeitsplatz gibt die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung Werte vor, ab denen der Arbeitgeber seine Mitarbeiter Ohrschützer zu Verfügung stellen muss. Das ist ab einer Lautstärke von 80 dB der Fall, was ungefähr dem Lärm eines Streitgesprächs entspricht.

Was in welchem konkreten Fall angemessen ist und wo Arbeitnehmer mit etwas erhöhtem Lärm leben müssen, lässt sich leider pauschal nicht so einfach sagen. Es hängt vom Arbeitsplatz und seinen Bedingungen ab. Einfach ablehnen sollte die Firma daher den Wunsch nach Lärmschutz nicht, sondern über prüfen und begründen, warum es nicht gehen kann und wie dann der medizinische Arbeitsschutz gewährleistet werden kann.

 

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