Brückenteilzeit: Das gilt seit dem 1. Januar 2019

Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit nur vorübergehend verkürzen, müssen nach der Teilzeitphase wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren dürfen. Das sieht das neue Gesetz zur Brückenteilzeit vor. Welche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten, hat das Arbeitsministerium kompakt in einem Flyer BRÜCKENTEILZEIT zusammengefasst.

Arbeit und Karriere, Familienleben und Kinderbetreuung: Dies zu vereinbaren, ist für viele Eltern eine besondere Herausforderung. Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit der familiären Situation anpassen.
Der Datenreport 2018 liefert interessante Fakten – und auch das dazugehörige Quiz „pi mal Daumen“

Im Jahr 2017 waren 69 % der erwerbstätigen Mütter und nur 6 % der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte folgende Ergebnisse mit:

  • 71 % der teilzeitbeschäftigten Mütter leben in einer Partnerschaft.
  • 58 % der alleinerziehenden Mütter arbeiten in Teilzeit.
  • Alleinerziehende Väter waren hingegen nur zu 12 % in Teilzeit tätig
  • von den in einer Partnerschaft lebenden Vätern arbeiten gerade mal 6 % mit reduzierter Stundenzahl.

Ost- und Westdeutschland
Doch auch zwischen Müttern in Ost- und Westdeutschland gibt es Unterschiede:

  • Mit 74 % arbeiten deutlich mehr Mütter mit minderjährigen Kindernim Westen Deutschlands in Teilzeit
  • in den Ostdeutschen Bundesländern waren 49 % teilzeitbeschäftigt.
  • Davon arbeiteten die Mütter in einer Partnerschaft im Westen zu 76 % in Teilzeit, alleinerziehende Mütter wählten dieses Arbeitszeitmodell zu 61 %. Im Osten hingegen arbeiteten Mütter, ob nun in einer Partnerschaft lebend oder als Alleinerziehende, zu 49 % in Teilzeit.

Mütter im Westen arbeiteten also deutlich mehr in Teilzeit, als die im Osten lebenden Mütter.

Die Väter in Ost (8 %) und West (6 %) unterschieden sich hingegen kaum, was die Teilzeitquoten betrifft.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1 % der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht betrachtet. Teilzeitquoten werden für Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren nach dem Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit betrachtet, bei der Mütter und Väter in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit zu den Nichterwerbstätigen gezählt werden.

Quelle: Destatis

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