Neues Mutterschutzgesetz: Erste Änderungen seit 30. Mai 2017 in Kraft

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Mai 2017) wird das Mutterschutzgesetz neu gefasst. Die wesentlichen Änderungen werden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Allerdings gelten vorgezogene Neuerungen bereits seit dem 30. Mai 2017! Diese betreffen beispielsweise die Schutzfrist nach der Entbindung sowie den Kündigungsschutz.

Schutzfrist nach der Entbindung

Wird vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung beim Kind ärztlich festgestellt, kann die Mutter auf Antrag, den sie bei ihrem Arbeitgeber stellen muss, eine verlängerte nachgeburtliche Schutzfrist von zwölf statt acht Wochen in Anspruch nehmen.

Kündigungsschutz bei Fehlgeburten

Der Kündigungsschutz wird auf Fehlgeburten ausgeweitet. Künftig gilt, dass nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein viermonatiger Kündigungsschutz greift.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie dem Bundesgesetzblatt entnehmen.

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