Häusliche Pflege: Leistungen für pflegende Angehörige

Wenn die Eltern oder andere nahestehende Verwandte älter werden und aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, ist es auch heute noch für viele Menschen selbstverständlich, deren Betreuung zu übernehmen. Allerdings ist die Pflege zu Hause nicht nur eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe, sondern sie kann für die pflegenden Angehörigen auch mit großen persönlichen und finanziellen Einschränkungen einhergehen.

 

Finanzielle Absicherung bei häuslicher Pflege

 

Wer seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgibt, um einen älteren Angehörigen zu pflegen, muss während dieser Zeit finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Diese können zumindest teilweise durch das Pflegegeld ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Pflegegrads, und auch die Höhe des Betrags ist vom Pflegegrad abhängig. Bezugsberechtigt ist jeweils die pflegebedürftige Person selbst, die frei über die Verwendung des Geldes entscheiden kann und es deshalb nicht unbedingt für eine professionelle Pflegekraft verwenden muss. Darüber hinaus kann sich eine Unterbrechung oder Reduzierung der bisherigen Berufstätigkeit auch auf die Zukunft von pflegenden Angehörigen auswirken. Damit im Alter und bei einer eigenen Pflegebedürftigkeit keine allzu großen Versorgungslücken entstehen, übernimmt die Pflegekasse die Beiträge für die Renten- und die Unfallversicherung. Auch Zuschüsse für die freiwillige Krankenversicherung sind möglich, falls die Pflegeperson nicht familienversichert ist. Außerdem zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und von dem Angehörigen an mindestens zwei Tagen pro Woche betreut wird. Wie das Pflegeportal berichtet, besteht sogar ein Anspruch auf berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen nach Beendigung der Pflege zu Hause.

 

Hilfe für pflegende Angehörige

 

Die häusliche Pflege eines gebrechlichen oder dementen Verwandten ist eine enorme Herausforderung. Um darauf gut vorbereitet zu sein, können private Pflegepersonen verschiedene kostenlose Kurse in Anspruch nehmen, die von den Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden oder örtlichen Trägern angeboten werden. Darin wird das notwendige Pflegewissen vermittelt und konkrete Unterstützung bei allen anstehenden Fragen angeboten. Auch für die Zeiten, in denen die pflegenden Angehörigen ausfallen, ist gesorgt. Wenn die Pflegeperson selbst erkrankt ist oder aus anderen Gründen während eines kürzeren oder längeren Zeitraums die Pflege zu Hause nicht leisten kann, besteht ein Anspruch Verhinderungspflege, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Falls die pflegebedürftige Person zeitweise stationär gepflegt werden muss, kommt auch die Kurzzeitpflege in Frage.

 

Zeit für Pflege

 

Nicht immer ist die häusliche Pflege planbar. Nicht selten wird sie aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten Erkrankung kurzfristig notwendig. Damit die Angehörigen der pflegebedürftigen Person Zeit haben, um die Pflege zu organisieren, haben sie Anspruch darauf, dass sie bis zu zehn Tage unentgeltlich von der Arbeit freigestellt werden. Für diese Zeit können sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit,  eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit zu nehmen. In dieser Zeit können die dadurch entstehenden finanziellen Einbußen durch ein zinsloses Darlehen aufgefangen werden. So ist es beispielsweise möglich, schwer erkrankte Angehörige während ihrer letzten Lebensmonate zu begleiten, ohne die Berufstätigkeit ganz aufgeben zu müssen.

Dieser Beitrag ist ein Gastbeitrag von Yvonne Weber

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