Urteil: Keine nachträgliche Urlaubskürzung wegen Elternzeit

Wird ein Arbeitsverhältniss nach der Elternzeit beendet, so dürfen Arbeitgeber die Urlaubsansprüche von Beschäftigten nachträglich nicht mehr kürzen.

So urteilte das das Bundesarbeitsgericht am 18. Mai 2015 in Erfurt (Az.: 9 AZR 725/13). Die bis zum Ende des Jobs noch nicht genommenen Urlaubstage müssen voll abgegolten werden. Indem der neunte Senat die Kürzungsbefugnisse der Arbeitgeber einschränkte, änderte er seine bisherige Rechtsprechung. Laut Gesetz kann der Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Das setze allerdings voraus, dass ein Anspruch auf Erholungsurlaub noch bestehe. Dies sei nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr der Fall, teilte das Bundesarbeitsgericht mit

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Quelle: faz-net, Haufe.de

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