Weiterbildung wird mit Prämie belohnt

Zwei Möglichkeiten Weiterbildung zu unterstützen

Mit einer Weiterbildung können Arbeitnehmer bestehende Kenntnisse vertiefen und neue hinzugewinnen, die im Beruf nützlich sein können.Gleichzeitig ist eine Fortbildun für Arbeitgeber, neben der Vertiefung des Fachwissen der Mitarbeiter, auch eine gute Möglichkeit einem Mitarbeiter gegenüber Wertschätzung auszudrücken und ihn so zu binden.

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Prämienzuschuss vom Staat

Für die Weiterbildung können Arbeitnehmer einen Prämiengutschein von bis zu 500 Euro erhalten. Zudem kann die Arbeitnehmersparzulage für die Weiterbildung genutzt werden.

Zudem kann die Arbeitnehmersparzulage für die Weiterbildung genutzt werden.

Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro betragen darf. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen hat das Bundesbildungsministerium in einem Flyer aufbereitet. Informationen gibt es zudem unter bildungspraemie.info.

Tipp: Interessant ist dieser Bildungsgutschein gerade auch für Frauen während und nach der Elternzeit, die den beruflichen Wiedereinstieg planen oder bereits wieder arbeiten. Die Mehrheit der Mütter kehrt zunächst in Teilzeit zurück in die Firma und viele fallen sicherlich unter die Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens.

 

Geld sparen – mit steuerfreien Leistungen fürs Personal

Doch nicht nur der Staat kann Weiterbildung unterstützen, auch der Arbeitgeber kann zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern  das eine oder andere Extra zu gewähren. Zieht eine Gehaltserhöhung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine höhere Steuerbelastung nach sich, so sind andere Arbeitgeberleistungen wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen  innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei oder pauschal besteuerbar und sozialversicherungsfrei.

Steuerfreie Fort- und Weiterbildung

Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen sind immer dann steuerfrei, wenn die Maßnahmen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. D. h.: Das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme muss ganz klar lauten, die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen zu erhöhen. Eine Weiterbildungsmaßnahme als Belohnung ist dagegen nicht steuerfrei.

 

Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind steuerfrei für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen möglich. Wird diese Grenze überschritten oder ist die Begünstigung einer Maßnahme umstritten, kann es zur Besteuerung der Leistungen kommen.

Die Leistungen müssen zusätzlich (keine Barlohnumwandlung) zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios werden von der Steuerbefreiung ausdrücklich nicht erfasst. Unter die Steuerbefreiung fällt aber, wenn durch den Arbeitgeber ein Zuschuss für Maßnahmen gewährt wird, die Sportvereine oder Fitnessstudios anbieten, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen (§§ 20 und 20a SGB V) zur Prävention gerecht werden. Das sind folgende Handlungsfelder zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung:

  • •Bewegungsprogramme/Reduzierung von Bewegungsmangel
  • Ernährung/Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und Übergewicht
  • Stressbewältigung und Entspannung
  • Suchtmittelkonsum/Förderung des Nichtrauchens, Reduzierung des Alkoholkonsums

=> bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

Lesen Sie weiter: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei

Eine ausführliche Broschüre über alle steuerfreien Leistungen finden Sie hier: [PDF] Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

 

Maßgeschneiderte Firmen-Trainings

 

 

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Programme ganz nach Ihren Wünschen entwickele ich gern auf Grundlage meiner Schwerpunktthemen. Informieren Sie sich auch im Newsblog zu verschiedenen Trainings-Themen und aktuellem rund um Mitarbeiterbindung. Hier finden Sie Anregungen auf deren Grundlage wir gern Ihren Trainingsbedarf entwickeln und ausgestalten können.

 

Termine offenener Seminare an der Haufe Akademie und Anmeldung finden Sie hier

 

Als Firma 

 

setzen Sie in Ihrer Erfolgsrechnung auf motivierte Mitarbeiter, die weniger Krankheitstage und für ihre Firma ein größeres Leistungspotential zur Verfügung haben.

 

Der Erfolg eines Unternehmens

 

liegt in der Qualifikation und dem Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Damit Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich ist, müssen Ihre Fach- und Führungskräfte eine Vielzahl an Kompetenzen aufweisen. Heute entscheidet auch immer öfter das gute Zusammenwirken innerhalb eines Teams und konkrete Strategien für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie über den Erfolg eines Unternehmens oder einer Institution.

 

Dies zu fördern ist eine der wichtigsten Aufgaben. Unternehmen müssen sich für die Zukunft rüsten und jetzt gezielt Impulse setzen.

 

Profitieren Sie zudem vom Mehrwert einer Gruppe. Praxisnahes Handwerkszeug – in einer Atmosphäre des gegenseitigen Unterstützens und des Austauschs untereinander.

 

Weitere Informationen

Rufen Sie mich gerne an oder schicken Sie mir eine E-Mail, wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen.

Im Rahmen meiner Beratungs- und Coachingtätigkeit und der Umsetzung der für Sie erarbeiteten Konzepte begleite ich Sie mit maßgeschneiderten Workshops und Trainings. Darüber hinaus moderiere ich Ihre Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Workshops. Ich erarbeite mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern tragfähige Lösungen und unterstütze Sie mit überzeugenden Vorträgen.

Gerne berate ich auch Sie und stellen Ihnen ein unverbindliches Angebot nach Ihren Wünschen zusammen. Für Fragen und unternehmensspezifische Angebot stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

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Quellen: bildungspraemie.info, Haufe.de, www.ecovis.com

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