Schulausfall, Hitzefrei, Schließtage – können Eltern sich freistellen lassen?
Wenn Schulkinder zum Beispiel Hitzefrei bekommen oder eine Lehrerfortbildung ansteht, stehen viele berufstätige Eltern vor der Frage, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. Für eine kurzfristig erforderliche Betreuung können Arbeitnehmer in vielen Fällen vom Chef freigestellt werden. Denn in Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB gibt es eine Regelung, nach der Arbeitnehmer frei zu stellen sind, weiterlesen…