Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate
Das neue ElterngeldPlus Zwar änderte sich an der Berechnungsgrundlage des Elterngelds insoweit nichts, als das Elterngeld sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Erwerbseinkommens (Durchschnitt der zwölf Monate vor der Geburt) orientiert und mindestens 300,00 EUR und höchstens 1.800,00 EUR beträgt, jedoch soll es künftig für die Berechnung nicht mehr auf die Höhe des entgangenen […]
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