Das Elterngeld wird digital

Das Elterngeld wird von fast allen Eltern in Anspruch genommen, soll in Zukunft auch online beantragt werden können. Die Pilotphase startet mit Berlin und Sachsen. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey startete gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“ zur Digitalisierung des Elterngeldes. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des weiterlesen…

So planen Unternehmen für die Elternzeit

Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt zunehmend von der Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hat bereits begonnen – er wird sich angesichts der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. “Wir können es uns nicht leisten, mit unserem Humanvermögen nachlässig umzugehen und wertvolle Ressourcen brachliegen zu lassen. Deshalb ist weiterlesen…

Die flexiblere Elternzeit: 24 statt 12 Monate Elternzeit

Neuregelungen zur Elternzeit Eltern können künftig 24 (statt wie bisher 12) Monate Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes nehmen. Die Anmeldefrist für eine Elternzeit in diesem Zeitraum erhöht sich auf 13 Wochen. Die Elternzeit kann zudem in drei (statt wie bisher zwei) Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Aus dringenden betrieblichen Gründen weiterlesen…

Eine Besonderheit beim ElterngeldPlus ist der Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus Eine Besonderheit beim ElterngeldPlus ist der Partnerschaftsbonus Arbeiten beide Eltern gleichzeitig in vier auf einander folgenden Monaten monatlich durchschnittlich 25 bis 30 Wochenstunden, so erhält jedes Elternteil für vier weitere Monatsbeiträge Elterngeld Plus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem Elterngeld Plus-Monat. Durch diese Regelung soll die weiterlesen…

Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate

Das neue ElterngeldPlus Zwar änderte sich an der Berechnungsgrundlage des Elterngelds insoweit nichts, als das Elterngeld sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Erwerbseinkommens (Durchschnitt der zwölf Monate vor der Geburt) orientiert und mindestens 300,00 EUR und höchstens 1.800,00 EUR beträgt, jedoch soll es künftig für die Berechnung nicht mehr auf die Höhe des entgangenen weiterlesen…