Das kennen sicher alle Eltern genauso wie Vorgesetzte und Personaler: urplötzlich hohes Fieber, Kindergarten und Schule fallen damit aus, das Kind ist krank.
Und nun?
Darf ich einfach zu Hause bleiben? Muss ich dafür Urlaub nehmen, um mein Kind zu betreuen?
Ja, der Gesetzgeber gibt berufstätigen Eltern das Recht bei ihrem kranken Kind zu bleiben.
Doch dabei sind einige Dinge zu beachten. Welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie die gesetzlichen Sonderregelungen aussehen, haben Versicherungsexperten hier zusammengestellt.
Schlagworte: Krank, Kind, Arbeitsausfall, München, Personal, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitmodelle, Balance von Beruf und Familie, Bayern, Beratung, Betriebliche Kinderbetreuung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebskita, demografischer Wandel, Elterngeld, Elternzeit, Employer Branding, Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung, Familienbewusstes Führen, Kinderbetreuung, Kinderkrippe, Kita, KMU, Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, München, Mitarbeiterbindung, Mitarbeitermotivation, Mittelstandsberatung, Silke Mekat, Solution, Soulution Coaching, Unternehmensberatung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Coaching Programm Wiedereinstieg,