Kita geschlossen – Eltern dürfen im Notfall zu Hause bleiben

Gerade aktuell – Streiks in öffentlichen Einrichtungen

Die Erzieher sind krank oder es wird gestreikt die Kita schließt früher oder macht gar nicht erst auf? Arbeitende Eltern dürfen in solchen Fällen zu Hause bleiben und sich um den Nachwuchs kümmern. Für Arbeitnehmer bedeuten solche kurzfristigen Ausfälle natürlich immer einen Normen Druck. Im Notfall können sie sich daher auf den Paragraph 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen, sofern dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wer ohne eigenes Verschulden oder aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt nach dieser gesetzlichen Regelung trotzdem weiter sein Gehalt.

Diese Regelung für Notfälle greift wahrscheinlich aber nur, wenn die Kita tatsächlich sehr kurzfristig schließt. Bei angekündigten Warnstreiks oder Schließzeiten in den Ferien müssen Eltern daher andere Lösungen finden: Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen beispielsweise.

Voraussetzung für das Zuhause bleiben, um sein Kind zu betreuen ist, dass Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden haben und dass sie den Arbeitgeber umgehend informieren. In manchen Fällen findet sich aber womöglich eine andere Lösung.  Spezielle tarifliche oder betriebliche Regelungen wie etwa Arbeit im Home-Office oder ein Bürotag in Begleitung des Kindes. Manches Unternehmen bittet seine Arbeitnehmer in solchen Fällen die Kinder mit zur Arbeit zu bringen. Deshalb ist es wichtig schnell Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen, denn vieles lässt sich unbürokratisch regeln. Sich dagegen einfach krank zu melden, um das Kind zu betreuen, ist keine gute Idee. Dieses ist ein schwerwiegender Bruch des Arbeitsvertrages damit täuschen Arbeitnehmer eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit vor. Liegt eine falsche Krankmeldung vor und fliegt dies auf, kann das Abmahnungen bis hin zur fristlosen Kündigung zur Folge haben.

 

 

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