Kind krank – dürfen Eltern dann immer zu Hause bleiben?

Ist das Kind krank, haben Eltern viele Sorgen. Für Berufstätige Mütter und Väter wird die Situation dadurch nicht einfacher. Die Regelungen im deutschen Recht sind dazu nämlich nicht eindeutig.

Nach Paragraph 616 im BGB bekommen Beschäftigte auch dann weiter Geld, wenn sie für eine nicht erhebliche Zeit aus persönlichen Gründen ihrer Tätigkeit ohne eigenes Verschulden nicht nachgehen können. Dieser Paragraph Kann aber in Arbeits und Tarifverträgen explizit ausgeschlossen sein.

Im Zweifelsfall müssen Eltern also damit rechnen, dass sie kein Gehalt bekommen, wenn sie zur Betreuung ihres kranken Kindes zu Hause bleiben. Auch das Kinder Krankengeld als Leistung der Krankenversicherung gibt es laut Sozialgesetzbuch nur für Eltern von Kindern bis zwölf Jahren, die zu Betreuung und Pflege der Arbeit fern bleiben müssen. Hier geht das Gesetz davon aus, dass Kinder ab zwölf Jahren in der Regel auf sich alleine aufpassen können. In der Realität sieht das oftmals anders aus.

Es ist deshalb nicht unbedingt die beste Lösung bei einem kranken Kind einfach zu Hause zu bleiben. Es empfiehlt sich immer alles mögliche zu unternehmen, um die Betreuung des Kindes in einvernehmlicher Absprache mit dem Arbeitgeber zu sichern.

So könnten Eltern beispielsweise anbieten, Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder im Home-Office zu arbeiten. Sonst wird aus dem fernbleiben leicht ein unentschuldigtes Fehlen. Schlimmstenfalls riskiert der Arbeitnehmer so eine Abmahnung oder gar die Kündigung.

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Foto von father-carrying-a-baby-3662926-scaled Pexels

 

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