Alle zurück ins Büro? Welche Rechte haben Mitarbeiter?

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Überall fallen die Corona Maßnahmen und seit dem 20. März können Vorgesetzte ihre Beschäftigte wieder ins Büro zurückholen. Einen Rechtsanspruch auf Home-Office gibt es nicht. Jedoch gibt es gewisse Schutzmöglichkeiten für die, die sich vor Ansteckung schützen möchten.

Mit dem 20. März 2022 sind die meisten Corona Schutzmaßnahmen wie Home-Office Pflicht und 3G Nachweis in den Firmen weggefallen. Die Gefährdung durch das Coronavirus schätzen Arbeitgeber seitdem selbst ein und liegen ein betriebliches Hygienekonzept zum Infektionsschutz fest. Deren Umsetzung liegt ebenfalls in der Eigenverantwortung der Firmen.

 

So wie der Arbeitgeber will?

Weiterhin gelten gewisse Mindestanforderung für Betriebe, die die Bundesregierung  zumindest bis 25. Mai als Übergangsphase verordnet hat. So müssen Arbeitgeber weiterhin Schutzmaßnahmen treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierzu gehören:

1,5 m Abstand zum Beispiel durch Einzelbüros oder ausreichend Platz zwischen den Schreibtischen.

Ist das nicht möglich können Beschäftigte zum Beispiel im Wechsel vor Ort arbeiten.

Lüftung, Maskenpflicht dort, wo der Schutz nicht möglich ist und wöchentliche Testangebote kommen hinzu.

 

Im Unternehmen herrscht Präsenzpflicht, kann ich dann im Home-Office bleiben?

Es gibt kein Recht mehr auf Home-Office, deshalb ist davon abzuraten. Und damit haben Mitarbeiter nicht mehr die Möglichkeit, sich auf die strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetz zu berufen. Das bisherige Arbeitsschutzgesetz gilt nun wieder.  Grundsätzlich ist im Arbeitsvertrag geregelt, ob Mitarbeiter innen von zu Hause aus arbeiten dürfen. Ist dies dort nicht geregelt, kann ein Arbeitgeber auf Präsenz im Büro bestehen. Wer trotzdem von zu Hause aus arbeitet, muss entweder mit einer Kündigung rechnen oder Inkaufnehmen dass kein Gehalt bezahlt wird.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Ein Recht auf Home-Office lässt sich nur in extremen fällen durchsetzen. Der Maßstab einem Gesundheitsschutz ist folgende Regel: so darf die Arbeit im Büro dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten sein, weil das Gesundheits Risiko überwiegt. So fallen zum Beispiel Risiko Patienten nach einer Organtransplantation darunter. Für sie wäre eine Ansteckung Lebens gefährlich.

Wird nicht ausreichend gelüftet oder der Abstand nicht eingehalten, dann lassen die hygienischen Maßnahmen vor Ort darauf schließen, dass ein in erhöhtes Infektionsrisiko besteht. In diesem Fall sollte man den Arbeitgeber auf die Missstände ansprechen. Erst wenn sich an den Umständen nichts ändert, können sich Arbeitnehmer auf das Arbeitsschutzgesetz Paragraph 17 berufen und sich an das Gesundheitsamt wenden.

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