Elternzeit muss nicht an einer Vertretung scheitern
Arbeitnehmer können den Teilzeitwunsch also auch noch nach der Geburt äußern. Während der Elternzeit dürfen Väter und Mütter in Teilzeit arbeiten. Dass ist der Arbeitgeber für die Dauer der Elternzeit eine Vertretung eingestellt hat, ist nicht in jedem Fall ein Grund für die Ablehnung einer Teilzeit. Es genügt, wenn die Firma vor Beginn der Elternzeit weiterlesen…