Urteil: Keine nachträgliche Urlaubskürzung wegen Elternzeit
Wird ein Arbeitsverhältniss nach der Elternzeit beendet, so dürfen Arbeitgeber die Urlaubsansprüche von Beschäftigten nachträglich nicht mehr kürzen. So urteilte das das Bundesarbeitsgericht am 18. Mai 2015 in Erfurt (Az.: 9 AZR 725/13). Die bis zum Ende des Jobs noch nicht genommenen Urlaubstage müssen voll abgegolten werden. Indem der neunte Senat die Kürzungsbefugnisse der Arbeitgeber weiterlesen…