Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit nur vorübergehend verkürzen, müssen nach der Teilzeitphase wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren dürfen. Das sieht das neue Gesetz zur Brückenteilzeit vor. Welche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten, hat das Arbeitsministerium kompakt in einem Flyer BRÜCKENTEILZEIT zusammengefasst. Arbeit und Karriere, Familienleben und Kinderbetreuung: Dies zu vereinbaren, ist für viele Eltern eine besondere