Die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus

Elterngeld Plus: Doppelt so lang, maximal halb so hoch

Höhe

  • Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie beim Basiselterngeld (dem bisherigen Elterngeld) auch
  • Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
  • es ist eine Teilzeittätigkeit bis 30 Wochenstunden (bis 2.770 € Einkommenshöhe) möglich
  • Elterngeld Plus ohne Erwerbstätigkeit: alte Verlängerungsoption, aber alle Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden
  • Höchstgrenze des ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen (Basiselterngeld) nach der Geburt zustünde. (max. 1.800 € / 2 = 900 €)
  • Halbierung des Mindestbetrags (300 € / 2 = 150 €)

Bezugszeitraum

  • Elterngeld Plus gibt es für den doppelten Zeitraum:  Ein Elterngeldmonat Basiselterngeld = zwei Elterngeld Plus-Monate (max. 14 Monate Basiselterngeld = max. 28 Monate ElterngeldPlus)
  • Ein Elternteil kann höchstens für 24 (12*2) und muss mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld Plus in Anspruch nehmen.
  • Flexibel bis zum 14. Lebensmonat des Kindes
  • Das ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.ab dem 15. Lebensmonat ununterbrochener Elterngeldbezug von mindestens einem Elternteil

Der Partnerschaftsbonus

Vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn

  • beide Partner parallel
  • vier Lebensmonate des Kindes lang
  • Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Achtung: alle Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Mehrere Leistungskomponenten sind flexibel (mit Einschränkungen) kombinierbar:

Basiselterngeld mit und ohne Einkommen
Elterngeld Plus mit und ohne Einkommen
Partnerschaftsbonus

 

Neuregelungen Elternzeit

  • wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen
  • künftig können 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden (ohne Zustimmung des Arbeitgebers)
  • Teilzeitarbeit in der Elternzeit
    • Anmeldefrist: bis vollendetes 3. Lebensjahr 7 Wochen, bis vollendetes 8. Lebensjahr 13 Wochen vorher
    • Beantragung der Verringerung und Verteilung
    • Zustimmungsfiktion: bis vollendetes 3. Lebensjahr 4 Wochen nach Antragstellung, bis vollendetes 8. Lebensjahr 8 Wochen nach Antragstellung
  • Die Elternzeit kann anstatt auf zwei auf drei Abschnitte aufgeteilt werden. Wenn der dritte Abschnitt zwischen dem vollendeten 3. und 8. Lebensjahr
    liegt, kann dieser aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
  • Kündigungsschutzfristen wurden angepasst (8 Wochen bzw. 14 Wochen)

Politische Zielsetzungen

Das neue Gesetz soll die Wünsche der Beschäftigten Kind und Beruf partnerschaftlichen zu vereinbaren unterstützen

Sicherung der Lebensgrundlage und Förderung der Erwerbsbeteiligung:
Elterngeld Plus: durch einen längeren Elterngeldbezug und ein damit insgesamt höheres Elterngeld, wird ein Wiedereinstieg innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Teilzeit lohnender

Stärkung der Partnerschaftlichkeit:
Partnerschaftsbonus: Paare, die Kinderbetreuung und Beruf gemeinsam meistern, werden vier Monate zusätzlich gefördert.

Zeit für die Bedürfnisse in der Familie schaffen:
Flexibilisierung der Elternzeit: so können Mütter und Väter flexibler Auszeiten vom Job nehmen.

 

Vorteile für Beschäftigte

  • Beschäftigte erhalten länger Unterstützung
  • Auszeiten können flexibler genommen werden
  • Partnerschaftlichere Aufteilung der Aufgaben in der Familie möglich

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Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Profitieren Sie vom früheren Wiedereinstieg
  • Stärken Sie Ihr Fachkräftepotential
  • Nutzen Sie die längere Ankündigungsfrist, um besser vorausplanen zu können
  • Steigern Sie Ihre Attraktivitätals Arbeitgeber

 

Ausführliche Informationen finden Sie auch in diesem Buch: Elternzeit, Elterngeld plus und beruflicher Wiedereinstieg – inkl. Arbeitshilfen online

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