Urteil zur Verlängerung der Elternzeit
Die Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. Die Personalwirtschaft hat alles wichtige zum Urteil hier zusammengefasst: Urteil zur Verlängerung der Elternzeit Sie möchten Ihre MitarbeiterInnen beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen? Ihr Unternehmen soll von einer früheren und planbareren Rückkehr weiterlesen…