Arbeitgeber dürfen Elternzeit nicht immer im Arbeitszeugnis erwähnen

Darf die Elternzeit im Zeugnis genannt werden?

Dazu gab es einige interessante Urteile, die der Focus zusammengetragen hat. So darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis nicht generell erwähnt werden. Wenn der Arbeitgeber den Eindruck vermittelt, dass sich die Auszeit negativ auf das Unternehmen ausgewirkt habe, muss der Abschnitt aus dem Zeugnis gestrichen werden, schreibt der FOCUS unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln.

Es ist zwar gundsätzlich in Ordnung, wenn Ausfallzeiten im Arbeitszeugnis genannt werden. Jedoch dürfe im Einzelfall nicht der Eindruck entsteht, dass Mitarbeiter durch diese Erwähnung unangemessen benachteiligt werden.

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Ein Gedanke zu „Arbeitgeber dürfen Elternzeit nicht immer im Arbeitszeugnis erwähnen“

  1. Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur dann erwähnen, sofern sich die dadurch ergebende Ausfallzeit als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
    Das ist dann der Fall, wenn die Elternzeit nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entsteht, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses. -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2005 – 9, 10.01.2006

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